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1. PRIVATE SCHUTZRÄUME

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1.0. Private Schutzräume

Hausschutzräume in bestehenden oder neu zu errichtenden Gebäuden sind in ihrer Größe begrenzt und fassen maximal 50 Personen. Die Schutzräume können jedoch in Gruppen arrangiert werden, um z.B. 300 Personen in einer Wohnanlage Schutz zu bieten.

Es ist möglich, die Risiken, die durch alle Arten von Waffenwirkungen entstehen, mit gut entworfenen Schutzbauten zu reduzieren. Die Schutzmaßnahmen hängen vom gewünschten Schutzausmaß ab, wobei solche Faktoren wie zu erwartende Waffen, annehmbare Risiken und Kosten sorgfältig in Betracht gezogen werden müssen.

Unsere Schutzräume gibt es in drei Schutzstufen:

- Grundschutz - Schutzstufe 1 - schützt  u.a. vor  Druckwellen mit 0,3 bar
- verstärkter Schutz - Schutzstufe 2 - schützt  u.a. vor  Druckwellen mit 3,0 bar
- besonders starker Schutz - Schutzstufe 3 - schützt  u.a. vor  Druckwellen mit 9,0 bar

Die Bunker schützen außerdem vor Erschütterungswellen, Splitter, der Einwirkung zusammenbrechender Bauwerke, Feuer, radioaktiver Strahlung, wie vor chemischen und bakteriologischen Waffen.

Weltweit gibt es verschiedene Bauvorschriften bzw. Baurichtlinien für Schutzräume. Auf Wunsch können diese Richtlinien für einen Bunkerbau kombiniert oder landesspezifisch angewandt werden.

Bestehende Kellerräume können auch zu einem Schutzraum umgebaut werden.

Es ist praktisch unmöglich, sich gegen direkte Treffer von Nuklearbomben zu schützen. ein begrenztes Zerstörungsgebiet muß in Kauf genommen werden. So hat die Druckwelle 100m vom Detonationszentrum einen Druck von rund 10 bar, in 200m bereits nur noch 2,5 bar und in 1.000m Abstand  nur noch 0,1 bar.