1.0. Private Schutzräume
Hausschutzräume in bestehenden oder neu zu
errichtenden Gebäuden sind in ihrer Größe begrenzt und fassen maximal 50
Personen. Die Schutzräume können jedoch in Gruppen arrangiert werden, um z.B.
300 Personen in einer Wohnanlage Schutz zu bieten.
Es ist möglich, die Risiken, die durch alle
Arten von Waffenwirkungen entstehen, mit gut entworfenen Schutzbauten zu
reduzieren. Die Schutzmaßnahmen hängen vom gewünschten Schutzausmaß ab,
wobei solche Faktoren wie zu erwartende Waffen, annehmbare Risiken und Kosten
sorgfältig in Betracht gezogen werden müssen.
Unsere Schutzräume gibt es in drei Schutzstufen:
- Grundschutz
- Schutzstufe 1 - schützt u.a. vor
Druckwellen mit 0,3 bar
- verstärkter Schutz
- Schutzstufe 2 - schützt u.a. vor
Druckwellen mit 3,0 bar
- besonders starker Schutz - Schutzstufe 3 - schützt u.a. vor Druckwellen mit 9,0 bar
Die Bunker schützen außerdem vor
Erschütterungswellen, Splitter, der Einwirkung zusammenbrechender Bauwerke,
Feuer, radioaktiver Strahlung, wie vor chemischen und bakteriologischen Waffen.
Weltweit gibt es verschiedene Bauvorschriften
bzw. Baurichtlinien für Schutzräume. Auf Wunsch können diese Richtlinien für
einen Bunkerbau kombiniert oder landesspezifisch angewandt werden.

Bestehende Kellerräume können auch zu einem Schutzraum
umgebaut werden.
Es ist praktisch unmöglich, sich gegen direkte Treffer von
Nuklearbomben zu schützen. ein begrenztes Zerstörungsgebiet muß in Kauf
genommen werden. So hat die Druckwelle 100m vom Detonationszentrum einen Druck
von rund 10 bar, in 200m bereits nur noch 2,5 bar und in 1.000m Abstand
nur noch 0,1 bar.
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